Oldtimer-Rendezvous

Ausschreibung

1. Teilnahmebedingungen
Wir laden Sie, liebe Oldtimer Besitzer ein, mit ihren historischen und klassischen Automobilen bis einschließlich Baujahr 1980 die Nennung zur Veranstaltung abzugeben.

Das Teilnehmerfeld ist auf 100 Fahrzeuge begrenzt, die Auswahl erfolgt durch den Veranstalter und ist unabhängig vom zeitlichen Eingang ihrer Nennung. Alle bis zum Nennschluss eingesandten Anmeldungen werden bei der Auswahl berücksichtigt.

Sollte es zu viele Nennungen geben, behält sich der Veranstalter vor, die Marken.- und Modellvielfalt der Fahrzeuge sowie nach regionalen Gesichtspunkten auszuwählen. Eine Ablehnung ist unanfechtbar.

Alle Fahrzeuge müssen eine für den Straßenverkehr ordnungsgemäße Zulassung besitzen und die Haftpflichtversicherung muss den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen des jeweiligen Landes entsprechen!

Mit der Abgabe der Nennung erklärt der Teilnehmer, dass für das genannte KFZ eine den Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.

Die Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Lizenzen etc. sind für diese Veranstaltung nicht erforderlich, da es sich um keine sportliche Veranstaltung handelt.

Die Veranstaltung wird gemäß den nachfolgenden Bestimmungen, zu denen sich die Teilnehmer durch Abgabe der Nennung und durch ihre Unterschrift verpflichten durchgeführt:

  • der jeweils geltenden Straßenverkehrs- Ordnung
  • der jeweils geltenden Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung
  • der vorliegenden Ausschreibung und eventueller Ergänzungen hierzu
  • den Auflagen der Genehmigungs- und Erlaubnisbehörden

4. Leistungen
Folgende Leistungen sind im Nenngeld enthalten:

  • Organisation und Durchführung der Veranstaltung Oldtimer Rendezvous Saarlouis
  • Streckenausarbeitung und Ausschilderung der Oldtimerwandertouren in der Region.
  • Eine Fahrermappe mit Fahrtunterlagen pro Fahrzeug und Präsenten unserer Partner
  • 2 Startnummernschilder mit Rendezvous Logo pro Fahrzeug
  • Bekleidungsset für Fahrer und Beifahrer
  • Alle durch den Veranstalter erbrachten Transferleistungen, welche im Zusammenhang mit der Oldtimer Rendezvous Saarlouis stehen
  • Hochwertiges Journal zur Oldtimer Rendezvous Saarlouis mit Programm und Präsentation aller Teilnehmerfahrzeuge*
  • Präsentation der Fahrzeuge auf der Internet-Seite der Oldtimer Rendezvous Saarlouis *
  • Pokale / Trophäen gemäß der Ausschreibung (unter Punkt 11)
  • Ein Erinnerungspräsent pro Teilnehmerteam
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Donnerstag: Saarlouiser Abend mit Begrüßung der Teilnehmer und Vorstellung der Veranstaltung
  • Freitag: Abendessen
  • Samstag: Abschluss Galaabend mit Siegerehrung und Sektempfang im Victors „The Club“

* soweit verwendbares Bildmaterial der Teilnehmerfahrzeuge vorliegt

5. Nennungen/ Nenngeld
Nennschluss/Anmeldeschluss ist der 31. März 2023

Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug besetzt mit Fahrer und einem Beifahrer: 650,- Euro.

Für jeden weiteren Beifahrer / Mitfahrer beträgt das Nenngeld: 285,- Euro.

Das Nenngeld inklusive der Übernachtungskosten sind unaufgefordert bis spätestens 31. März 2023 auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: AMC Heusweiler e.V. im ADAC
IBAN: DE54 5905 0101 0067 1210 12
BIC: SAKSDE55
Verwendungszweck: Rendezvous Saarlouis + Name des Teilnehmers

Nach Annahme der Nennung durch den Veranstalter erhält der Teilnehmer eine Nennbestätigung (nach Nennschluss).

Bei Nichtberücksichtigung einer Nennung erfolgt eine schriftliche Information. Bei Absage der Oldtimer Rendezvous Saarlouis oder Ablehnung der Nennung durch den Veranstalter erhält der Teilnehmer bereits bezahltes Nenngeld und die Kosten für das Hotelzimmer zurückerstattet.

Im Falle des Rücktritts oder der Nichtteilnahme durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes bzw. des Rechnungsbetrages. Ein Fahrzeugwechsel ist nach Nennschluss nur in Abstimmung mit dem Veranstalter möglich. Im Falle einer Ablehnung besteht hier auch kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. In beiden Fällen gehen die zum Zeitpunkt der Absage geltenden Stornierungskosten des gebuchten Hotels zu Lasten des Teilnehmers.

Nennungen können online unter https://oldtimerrendezvoussaarlouis.de/ abgegeben werden.

Der genaue Typ des Fahrzeuges (Hersteller, Modell, Hubraum, PS, Baujahr) sowie das amtliche Kennzeichen sind unbedingt anzugeben.

Die Nennung muss vom Fahrer und Eigentümer (sowie von evtl. mitfahrenden Bei- und Mitfahrern) unterschrieben sein. Der Nennung ist eine Kopie des Fahrzeugscheins oder -briefs beizufügen. Die Original Nennung muss zur Dokumentenabnahme mitgebracht werden.

Mit der Einsendung des Bildmaterials bei der Online-Nennung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung.
Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung.

6. Abnahme
Bei der Dokumentenabnahme in Saarlouis muss der Fahrer und Beifahrer anwesend sein. Die Abnahme hat allgemeinen Charakter (Abgleichung der Nennungsdaten, etc.). Bei der technischen Abnahme (Überprüfung der Verkehrssicherheit, etc.) sind die vom Veranstalter gestellten Startnummernschilder an dem Fahrzeug anzubringen.
Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. den jeweiligen Bestimmungen ihres Landes entsprechen. Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen:

  • Nennbestätigung
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugscheinheft bei roten „07er“-Kennzeichen (D)
  • Grüne Versicherungskarte des Teilnehmenden Fahrzeuges (nur bei „07er“ Rotem Kennzeichen)
  • ggf. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers

Bei der Dokumentenabnahme erhält jeder Fahrer / Beifahrer aktuelle Informationen zum Ablauf sowie die Fahrtunterlagen und die Bordkarten der Wander-Touren.

7. Vorläufiger Programmablauf / Zeitplan

Donnerstag, 13.07.2023
Ab 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Ankunft Teilnehmer Genusstour, Victors SLS

Dokumentenabnahme und Ausgabe der Fahrtunterlagen

Ab 15.00 Uhr-17.30 Uhr Fahrzeugabnahme durch Prüforganisation Partner auf dem Kleinen Markt

Ab 19.30 Uhr: Saarlouiser Abend mit Vorstellung der Strecke und der Partner und Sponsoren.

Freitag, 14.07.2023
1. Tag Genusstour ins nördliche Saarland ca. 200 Kilometer

Start ab 9.00 Uhr bis ca. 10.30 Uhr Saarlouis Kleiner Markt Rampe mit Präsentation

Mittagspause: St. Wendel Schlossplatz

Ziel ab ca. 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr Saarlouis Kleiner Markt Rampe mit Präsentation + Empfang

Abends: ab 19.30 Uhr Abendveranstaltung

Samstag, 15.07.2023
2. Tag Genusstour nach Frankreich und ins westliche Saarland Strecke ca. 200 Kilometer

Start ab 9.00 Uhr bis ca. 10.30 Uhr Saarlouis Kleiner Markt Rampe mit Präsentation

Mittagspause: Saarschleifenlodge Dreisbach

Ziel ab ca. 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr Saarlouis Kleiner Markt Rampe mit Präsentation + Empfang

Ab 19.30 Uhr Genusstour Gala Abend in “The Club” Victor´s

Sonntag, 16.07.2023
Individuelle Rückreise der Teilnehmer, alternativ Teilnahme am Oldtimertreffen, Concours D'Elegance (Saarlouis Kleiner Markt)

8. Wertung und Preise
Sieger ist jeweils das Team, das nach dem Wettbewerb die höchste Anzahl an Punkten im Gesamtklassement aufzuweisen hat. Bei Punktgleichheit das Alter der Fahrzeuge. Tritt auch hier ein Gleichstand auf, entscheidet das Alter des Fahrers.

Pokale/Trophäen erhalten:

  • Die drei Erstplatzierten der jeweiligen Tageswertung.
  • Die drei Erstplatzierten in der Gesamtwertung der Oldtimer Rendezvous Saarlouis

Der Veranstalter kann weitere Preise vergeben.

9. Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung respektive des Programmablaufs vorzunehmen oder auch die gesamte Veranstaltung oder Teile davon abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.

10. Verantwortlichkeit und Haftungsbeschränkungen der Teilnehmer
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Oldtimer Rendezvous Saarlouisteil. Er trägt die alleinige zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm genutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist.

Der Teilnehmer, sei es als Fahrer, Beifahrer oder Bewerber erklärt mit Abgabe dieser Nennung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können, und zwar gegenüber

  • den ADAC Regionalclubs;
  • dem Veranstalter;
  • den Serienorganisatoren;
  • den vom Veranstalter eingesetzten Sportwarten;
  • allen sonstigen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen;
  • den Behörden;
  • sowie den gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und sämtlichen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller vorgenannten Personen.

Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des vor genannten endhafteten Personenkreises beruhen. Weiterhin ausgenommen sind Ansprüche, die auf Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier haftet der jeweilige Schädiger sowohl für vorsätzliches als auch für fahrlässiges Verhalten.

Der Haftungsverzicht wird mit Zugang der Nennung beim Veranstalter dem gesamten vorgenannten Personenkreis gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des Vorgenannten für alle Ansprüche egal aus welchem Rechtsgrund, somit auch für vertragliche und außervertragliche Ansprüche und solche aus unerlaubter Handlung. Soweit der Teilnehmer ein Fahrzeug einsetzt, dass nicht in seinem Eigentum steht, hat er den Eigentümer des Fahrzeugs von dieser Tatsache zu unterrichten und eine Verzichtserklärung des Eigentümers beizubringen. Sollte der Teilnehmer dieses bei Abgabe der Nennung unterlassen und nicht nachgeholt haben, so wird er den vorgenannten Personenkreis von sämtlichen eventuellen Ansprüchen des Eigentümers freistellen.

11. Allgemeine Bestimmungen
Für diese Ausschreibung (Stand November 2022) sowie die Rechtsverhältnisse der Beteiligten untereinander gilt deutsches Recht. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten ist das Gericht am Wohnsitz desjenigen Beteiligten zuständig, gegen den sich die Klage richtet.

12. Proteste
Proteste, auch Sammelproteste und Einsprüche gegen die Ausschreibung, Ausführungsbedingungen und Auswertung sind ungültig.

Registrierungsvermerk der ADAC Sportabteilung:

Datum: 30.11.2022
Reg.-Nr.: 01/23